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Gesundheitsfragen Zahnzusatzversicherung: Was Sie wissen müssen Richtig beantworten, Leistungen sichern

Falsche Angaben bei Gesundheitsfragen führen zur Leistungsverweigerung oder rückwirkenden Vertragsanfechtung.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Gesundheitsfragen entscheiden darüber, ob Sie einen Tarif erhalten und zu welchen Bedingungen.
  • check Typische Fragen betreffen fehlende Zähne, Parodontitis, laufende Behandlungen und herausnehmbare Prothesen.
  • check Tarife komplett ohne Gesundheitsfragen sind sehr selten – es gibt jedoch Anbieter mit nur 1-2 Fragen.
  • check Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag bis zu 10 Jahre nach Abschluss anfechten.
  • check Lassen Sie vor dem Antrag Ihre Patientenakte prüfen, um versehentliche Falschangaben zu vermeiden.
Gesundheitsfragen Zahnzusatzversicherung: Was Sie wissen müssen
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Inhaltsverzeichnis

1. Gesundheitsfragen entscheiden über Ihren Versicherungsschutz

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Diese Fragen entscheiden darüber, ob Sie einen Tarif erhalten und zu welchen Bedingungen. Falsche oder unvollständige Angaben können später zu Leistungsverweigerungen oder sogar zur Kündigung führen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Gesundheitsfragen Versicherer typischerweise stellen, was bei falschen Angaben passiert und wie Sie die Antragstellung sicher meistern. Außerdem zeigen wir Ihnen Alternativen, falls Ihre Zahnsituation eine reguläre Absicherung erschwert.

2. Was sind Gesundheitsfragen bei der Zahnzusatzversicherung?

Gesundheitsfragen sind Teil des Antragsformulars für eine Zahnzusatzversicherung. Mit diesen Fragen ermittelt der Versicherer Ihren aktuellen Zahnstatus und mögliche Risiken. Die Antworten bestimmen, ob Sie den gewünschten Tarif erhalten oder ob bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden.

Rechtlicher Hintergrund

Die sogenannte Anzeigepflicht ist gesetzlich geregelt. Sie verpflichtet Sie als Antragsteller, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Wichtig dabei: Sie müssen nur das angeben, wonach der Versicherer ausdrücklich fragt. Informationen, nach denen nicht gefragt wird, müssen Sie nicht von sich aus mitteilen.

Warum stellen Versicherer diese Fragen?

Die Gesundheitsprüfung dient der Risikokalkulation. Versicherer möchten vermeiden, dass Kunden erst dann eine Versicherung abschließen, wenn bereits teure Behandlungen anstehen. Ohne Gesundheitsfragen würden die Beiträge für alle Versicherten steigen.

Die Anzahl der Fragen variiert je nach Tarif erheblich: Manche Anbieter stellen nur eine einzige Frage, andere prüfen mit fünf oder mehr Fragen verschiedene Aspekte Ihrer Zahngesundheit.

3. Welche Gesundheitsfragen werden typischerweise gestellt?

Die konkreten Fragen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Es gibt jedoch wiederkehrende Themen, die bei den meisten Tarifen abgefragt werden.

Die häufigsten Fragenkategorien

  • Fehlende Zähne: Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt wurden? Weisheitszähne sowie bereits ersetzte Zähne durch Brücken oder Implantate zählen in der Regel nicht mit. Je nach Tarif werden ein bis vier fehlende Zähne toleriert.
  • Parodontitis: Wurde bei Ihnen eine Parodontose festgestellt oder haben Sie in den letzten zwei bis drei Jahren eine Zahnfleischbehandlung erhalten? Bei positiver Antwort erfolgt häufig eine Ablehnung oder ein Leistungsausschluss.
  • Laufende Behandlungen: Sind Sie aktuell in zahnärztlicher Behandlung oder wurde eine Behandlung angeraten? Dies umfasst Kronen, Brücken, Implantate, Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen.
  • Herausnehmbare Prothese: Tragen Sie bereits eine Voll- oder Teilprothese? Bei Ja erfolgt bei vielen Tarifen eine Ablehnung.
  • Zahnschiene: Wurde Ihnen eine Zahnschiene angeraten oder steht eine Erneuerung an? Bereits vorhandene Schienen zählen meist nicht.
  • Kieferorthopädie: Läuft eine kieferorthopädische Behandlung oder wurde eine angeraten? Diese Frage ist besonders für Kinder-Tarife relevant.

Was Sie nicht angeben müssen

Bestimmte Punkte werden bei Gesundheitsfragen in der Regel nicht abgefragt und müssen daher auch nicht angegeben werden.

  • Karies: Normale Füllungen sind kein Hinderungsgrund
  • Aufbissschiene: Eine bereits vorhandene Schiene wegen Zähneknirschen zählt nicht
  • Weisheitszähne: Fehlende oder gezogene Weisheitszähne sind irrelevant
  • Bereits ersetzter Zahnersatz: Dauerhaft eingesetzte Brücken und Implantate gelten nicht als fehlende Zähne

4. Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen: Geht das?

Viele Interessenten suchen gezielt nach Tarifen ohne Gesundheitsprüfung. Die Realität sieht jedoch anders aus: Tarife komplett ohne Gesundheitsfragen sind am Markt sehr selten. Die meisten Anbieter stellen zumindest eine oder zwei grundlegende Fragen.

Tarife mit wenigen Gesundheitsfragen

Es gibt durchaus Tarife, die nur minimal abfragen. Einige Anbieter beschränken sich auf eine einzige Frage, etwa ob Sie bereits eine herausnehmbare Prothese tragen oder ob Zähne fehlen. Diese Tarife eignen sich besonders, wenn Sie bei anderen Anbietern wegen Vorerkrankungen abgelehnt wurden.

Sofortschutz-Tarife als Alternative

Eine besondere Option sind Sofortschutz-Tarife. Diese leisten auch für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen. Allerdings ist die Sofortleistung in der Regel auf einen bestimmten Betrag begrenzt, beispielsweise bis zu 1.500 Euro über einen Zeitraum von 24 Monaten. Danach gilt der reguläre Leistungsumfang des Tarifs.

Wichtig zu wissen: Auch Sofortschutz-Tarife stellen Gesundheitsfragen. Der Unterschied liegt darin, dass bereits bekannte Behandlungsbedarfe bis zu einem gewissen Rahmen trotzdem versichert werden.

Vor- und Nachteile

Merkmal Wenige Fragen Standard-Tarif
Antragstellung Einfacher, geringeres Fehlerrisiko Mehr Angaben erforderlich
Beitrag Häufig etwas höher Meist günstiger
Leistungen Manchmal eingeschränkt Voller Leistungsumfang
Wartezeit Oft länger oder Zahnstaffel Standard 8 Monate

5. Falsche Angaben: Risiken und Folgen

Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen können erhebliche Konsequenzen haben. Der Versicherer prüft Ihre Angaben spätestens dann, wenn Sie einen Leistungsfall einreichen. Dabei werden Ihre Antragsangaben mit der Patientenakte Ihres Zahnarztes verglichen.

Mögliche Konsequenzen

  • Arglistige Täuschung: Wer bewusst falsche Angaben macht, riskiert die Anfechtung des Vertrags. Dieser wird dann rückwirkend als nicht existent behandelt. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet, Leistungen fallen aus. Eine Anfechtung ist bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss möglich.
  • Vorsätzliche Falschangabe: Auch ohne Täuschungsabsicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und Leistungen verweigern. Die Frist hierfür beträgt ebenfalls 10 Jahre.
  • Grob fahrlässige Falschangabe: Bei Unachtsamkeit ist kein Rücktritt möglich, aber der Versicherer kann kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen. Hier gilt eine Frist von 5 Jahren.

Verjährung

Die Fristen für Konsequenzen sind gesetzlich geregelt. Bei einfacher Fahrlässigkeit verjährt das Recht des Versicherers auf Vertragsanpassung nach 5 Jahren. Bei Vorsatz oder Arglist gilt eine Frist von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser 10 Jahre ist keine Anfechtung mehr möglich, auch nicht bei nachgewiesener arglistiger Täuschung.

Der Bundesgerichtshof hat diese absolute Grenze bestätigt: Auch wenn der Versicherungsfall noch vor Ablauf der Frist eintritt, scheidet eine Anfechtung nach 10 Jahren aus.

6. Tipps für die korrekte Antragstellung

Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden Sie Fehler bei den Gesundheitsfragen und schützen sich vor späteren Problemen.

Vor dem Antrag

  • Patientenakte anfordern: Bitten Sie Ihren Zahnarzt um Einsicht in Ihre Unterlagen. So erfahren Sie, welche Befunde und angeratenen Behandlungen dokumentiert sind.
  • Befundbericht erstellen lassen: Ein aktueller zahnärztlicher Befund dokumentiert Ihren Zahnstatus zum Zeitpunkt des Abschlusses. Das kann bei späteren Leistungsfällen hilfreich sein.
  • Zeiträume beachten: Viele Fragen beziehen sich auf bestimmte Zeiträume, etwa die letzten 2 oder 3 Jahre. Prüfen Sie genau, wann welche Behandlung stattfand.

Beim Ausfüllen

  • Im Zweifel Ja ankreuzen: Wenn Sie unsicher sind, ob etwas angegeben werden muss, entscheiden Sie sich lieber für die vollständige Angabe. Das schützt Sie vor dem Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung.
  • Bei Unklarheiten nachfragen: Verstehen Sie eine Frage nicht, wenden Sie sich an den Versicherer oder einen Berater. Missverständnisse lassen sich so vermeiden.
  • Kopie aufbewahren: Sichern Sie eine Kopie des ausgefüllten Antrags. So können Sie später nachweisen, welche Angaben Sie gemacht haben.

Häufige Fehler vermeiden

Der häufigste Grund für Leistungsverweigerungen ist das Verschweigen angeratener Behandlungen. Auch vergessene Parodontose-Befunde und falsch gezählte fehlende Zähne führen regelmäßig zu Problemen. Fragen Sie im Zweifel Ihren Zahnarzt, was genau in Ihrer Akte dokumentiert ist.

7. Häufig gestellte Fragen

Bei falschen Angaben drohen erhebliche Konsequenzen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer bei arglistiger Täuschung den Vertrag rückwirkend anfechten, sodass er als nie existent gilt. Sie erhalten keine Leistungen und bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Bei vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und Leistungen verweigern. Bei grob fahrlässigen Angaben ist kein Rücktritt möglich, aber der Versicherer kann kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen. Besonders kritisch: Die Prüfung erfolgt meist erst im Leistungsfall, wenn der Versicherer Unterlagen anfordert und mit der Patientenakte abgleicht.
Ja, das Versicherungsvertragsgesetz sieht unterschiedliche Fristen vor. Bei grob fahrlässigen Falschangaben beträgt die Frist 5 Jahre nach Vertragsabschluss. Bei vorsätzlicher Verletzung oder arglistiger Täuschung kann der Versicherer bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss den Vertrag anfechten oder zurücktreten. Nach Ablauf von 10 Jahren ist keine Anfechtung mehr möglich, auch nicht bei arglistiger Täuschung. Der BGH hat diese absolute Grenze bestätigt. Das bedeutet: Nach 10 Jahren kann Ihnen eine falsche Angabe nicht mehr zum Verhängnis werden.
Tarife komplett ohne Gesundheitsfragen sind in der Praxis sehr selten. Auch sogenannte Sofortschutz-Tarife stellen in der Regel Gesundheitsfragen. Es gibt jedoch Tarife mit sehr wenigen Fragen: Einige Anbieter beschränken sich auf nur 1-2 Fragen, beispielsweise nur zur herausnehmbaren Prothese oder zu fehlenden Zähnen. Tarife mit wenigen Fragen bieten den Vorteil einer einfachen Antragstellung und eines geringeren Fehlerrisikos. Der Nachteil kann ein höherer Beitrag oder geringere Leistungen sein. Informieren Sie sich vor Abschluss, welche Fragen ein Tarif konkret stellt.
Ein Zahnarztbesuch ist für die Gesundheitsprüfung nicht vorgeschrieben. Die Fragen im Antrag müssen Sie selbst beantworten. Allerdings ist es empfehlenswert, vor dem Antrag einen aktuellen Befundbericht beim Zahnarzt erstellen zu lassen. So wissen Sie genau, wie viele Zähne fehlen und ob in Ihrer Akte Diagnosen wie Parodontose oder angeratene Behandlungen dokumentiert sind. Diese Dokumentation dient auch als Beweißicherung für spätere Leistungsfälle. Fragen Sie Ihren Zahnarzt gezielt nach dem Inhalt Ihrer Patientenakte, um versehentliche Falschangaben zu vermeiden.
Laufende oder bereits angeratene Behandlungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die meisten Tarife fragen explizit danach und lehnen bei positiver Antwort zumindest diese Behandlung ab. Es gibt jedoch Ausnahmen: Sofortschutz-Tarife wie die Bayerische ZAHN Smart + Sofort leisten auch für bereits angeratene Behandlungen, allerdings mit Begrenzungen (z.B. maximal 1.500 Euro in 24 Monaten). Alternativ können Sie die aktuelle Behandlung abschließen und danach einen neuen Antrag stellen. Beachten Sie dabei: Neue Behandlungen während einer Wartezeit sind nicht versichert.
Eine angeratene Behandlung liegt vor, wenn Ihr Zahnarzt Ihnen eine bestimmte Maßnahme empfohlen hat, auch wenn sie noch nicht begonnen wurde. Typische Beispiele sind Kronen, Brücken, Implantate, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen oder Zahnschienen. Entscheidend ist, was in Ihrer Patientenakte dokumentiert ist. Auch eine mündliche Empfehlung gilt als angeraten, sobald sie dokumentiert wurde. Dieses Anraten einer Behandlung vor Vertragsabschluss führt dazu, dass diese spezifische Behandlung nicht erstattet wird. Deshalb ist es wichtig, vor dem Antrag zu klären, welche Empfehlungen in Ihrer Akte stehen.

8. Fazit

Gesundheitsfragen bei der Zahnzusatzversicherung dienen dem Schutz aller Versicherten. Mit wahrheitsgemäßen Angaben sichern Sie sich langfristig zuverlässigen Versicherungsschutz. Verschweigen Sie nichts, denn im Leistungsfall prüft der Versicherer Ihre Angaben anhand der Zahnarztakte.

Falls Ihre Zahnsituation den Abschluss eines regulären Tarifs erschwert, gibt es Alternativen: Tarife mit nur wenigen Gesundheitsfragen oder Sofortschutz-Optionen können eine Lösung sein. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

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