#MEHR LEISTUNG
professionelle Zahnreinigung
100% Kostenübernahme OHNE Begrenzung in Häufigkeit und Rechnungshöhe! Auch beim Vertragsabschluss am Tag Ihrer Behandlung.
Zahnprophylaxe
100% Kostenübernahme für Prophylaxemaßnahmen! Ebenfalls bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Kunststoff-Füllungen
100% Kostenübernahme für hochwertige Kunststoff-Füllungen! Erstattungen ohne Begrenzung.
Parodontose
100% Kostenübernahme für Parodontose unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse! Erstattungen ohne Begrenzung.
Wurzelbehandlung
100% Kostenübernahme für Wurzelbehandlung. Unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse! Erstattungen ohne Begrenzung.
Aufbissschienen
100% Kostenübernahme für Aufbissschienen (z.B. Knirscherschiene) unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse. Nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
Beginn am heutigen Tag
Ihr Vertrag startet schon am heutigen Tag. Alle vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder medizinisch bereits notwendigen Behandlungen sind versichert. Ausnahme stellt die prof. Zahnreinigung dar, diese darf sogar schon am heutigen Tag stattfinden.
Tägliches Kündigungsrecht
100% flexibel! Bereits nach 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit besteht für Sie ein tägliches Kündigungsrecht.
Tarifs
bereits angeratenen 1
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#ONLINE ABSCHLIESSEN
#MEIN VORTEIL
Beispielrechnung
jährliche Kosten der Versicherung (9€ * 12 Monate) = 108 €
2x Zahnreingungen zu je z.B. 98€ pro Kalenderjahr = 196€
jährlicher Gewinn = 88€
TIPP: Ersetzen Sie in dem Beispiel einfach Ihre Kosten der jährlichen Zahnreingungen, um Ihren persönlichen Vorteil zu berechnen!
#LEISTUNGSÜBERSICHT
Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!
Zahnreinigung
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung von 100% des Rechnungsbetrags Ihrer professionellen Zahnreinigung
- OHNE Begrenzung in Häufigkeit und Rechnungshöhe
- keine Bindung an bestimmte Zahnarztpraxen
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnprophylaxe
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung von 100% des Rechnungsbetrags
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnfüllungen
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung auch bei hochwertigen Kunststofffüllungen und Aufbissschienen
- Unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse
Parodontitis
- KEINE Wartezeit!
- Kostenübernahme bei Parodontitis- und auch bei Wurzelbehandlung
- Unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse
#FAQs
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keyboard_arrow_down 1. Wie funktioniert das Sofortschutz-Versprechen?Unser Versprechen: ALLE Leistungen stehen Ihnen immer sofort nach Abschluss zur Verfügung. Selbst eine professionelle Zahnreinigung, die am Tag des Abschlusses stattfindet, bekommen Sie garantiert erstattet.
Es genügt Ihnen der Abschluss der Versicherung noch am Tag Ihrer Zahnreinigung. Damit werden Ihnen die Kosten der Zahnreinigung zu 100% im tariflichen Umfang erstattet. Dies gilt natürlich auf für Zahnreinigungen am Folgetag oder der weiteren Zukunft. -
keyboard_arrow_down 2. Gibt es eine Wartezeit zu beachten?Nein! Alle versicherten Leistungen stehen Ihnen direkt nach dem Erhalt Ihres Versicherungsscheins zur Verfügung. Der Versicherungsschein wird Ihnen bei Onlineabschluss in der Regel bereits in der darauffolgenden Stunde per Mail übermittelt. Bitte prüfen Sie dazu den Posteingang, sowie ggf. den Spam-Ordner Ihres Mailprogramms.
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keyboard_arrow_down 3. Wie oft kann die professionelle Zahnreinigung pro Jahr in Anspruch genommen werden?Der Tarif kennt hier KEINE Limitierung! Weder in Anzahl der Behandlungen noch in der Höhe der Kosten je Behandlung. Bei medizinischer Notwendigkeit können Sie also problemlos z. B. 4x jährlich die professionelle Zahnreinigung wahrnehmen. Ihnen werden immer 100% der Kosten erstattet. Die Abrechnung Ihrer Zahnarztpraxis nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird Ihnen sogar bis zu den Höchstsätzen komplett erstattet.
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keyboard_arrow_down 4. Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?
Alle dargestellten Leistungen erhalten Sie sogar bis zu den Höchstätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet!
1. Zahnersatz
80%, 90% oder 100% der Kosten für Zahnersatzmassnahmen werden übernommen.
- Implantate
- Brücken
- Kronen
- Inlays
- Prothesen
- Verblendungen
- uvm.
2. Zahnprophylaxe
100 % der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen.
Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel:
- Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissuren-Versiegelung
3. professionelle Zahnreinigung (unbegrenzt)
100 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle Zahnreinigung) oder Prothesenreinigung.
4. hochwertige Kunststoff-Füllungen
100 % der Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Dazu gehören zum Beispiel Kunststoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, jedoch keine In- und Onlays (Einlagefüllungen).
Die Leistungen sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt.Die Gesamtleistung der Punkte 3-6 beträgt je versicherte Person:
- im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
- in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 EUR
- Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt
Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
5. Wurzel- und Parodontose-Behandlungen
100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen.Die Leistungen sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt.
Die Gesamtleistung der Punkte 3-6 beträgt je versicherte Person:
- im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
- in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 EUR
- Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt
Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
6. Aufbiss-Schienen
100 % der Kosten für Aufbiss-Schienen (auch Knirscherschienen), nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
Die Leistungen sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt.Die Gesamtleistung der Punkte 3-6 beträgt je versicherte Person:
- im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
- in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 EUR
- Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt
Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
7. schmerzlindernde Maßnahmen
100 % der Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen beim Zahnarzt.
- Vollnarkose
- Akupunktur
- Hypnose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
Die Gesamtleistung der Punkte 3-6 beträgt je versicherte Person:
- im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
- in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 EUR
- Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt
Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
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keyboard_arrow_down 5. Wird der Rechnungsbetrag direkt an meine Praxis überwiesen?
Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die Barmenia weiter (siehe Punkt "6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?") und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der Barmenia ausbezahlt.
Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
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keyboard_arrow_down 6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?
Der schnellste Weg zur Erstattung führt über die Barmenia-App des Versicherers. Über diesen Weg können Rechnungen einfach mit dem Smartphone fotografiert werden. Lästiger Papierkram entfällt und Sie haben zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.
Laden Sie sich einfach die Barmenia-App bei iTunes oder GooglePlay herunter und registrieren Sie sich mit Ihren Kundendaten!
Der Umgang mit der App wird hier detailliert erläutert.
Eine weitere Möglichkeit ist das Einreichen der Rechnungen per Mail. Unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer im Betreff können Sie Ihre Rechnung per Anhang an leistungsabrechnung@barmenia.de schicken.
Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgendes Formular
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keyboard_arrow_down 7. Wie und wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Im Tarif #MehrZahnvorsorge beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können Sie den Tarif #MehrZahnvorsorge täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.
Beispiel:
Beginn des Tarifs #MehrZahnvorsorge: 01.06.2020
Ende der Mindestlaufzeit: 31.05.2021
Frühestmöglicher Kündigungstermin: 31.05.2021
Danach ist eine Kündigung täglich möglich -
keyboard_arrow_down 8. Wo können die offiziellen Versicherungsbedingungen eingesehen werden?Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.Tarifbedingungen & BeitragstabelleWeiteresBei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab zur Verfügung gestellt.
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keyboard_arrow_down 9. Werden auch bereits angeratene bzw. bereits medizinisch notwendige Behandlungen erstattet?
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können leider nicht mehr versichert werden. Dies gilt jedoch nicht für die professionelle Zahnreinigung, sowie Prophylaxemaßnahmen. In diesen Fällen dürfen auch vor Vertragsbeginn bereits Termine vereinbart, bzw. Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.
Beispiel:
Vor Vertragsbeginn wurde Ihnen der Austausch einer defekten Zahnfüllung, sowie die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung von Ihrer Zahnarztpraxis empfohlen. Nach dem Vertragsabschluss führen Sie diese Behandlungen durch. Die Kosten der bereits angeratenen Zahnfüllung werden Ihnen nicht erstattet. Die Kosten der regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen werden Ihnen in voller Höhe erstattet.
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keyboard_arrow_down 10. Sie sind Diabetiker/in, Parodontosepatient/in oder nehmen die professionelle Zahnreinigung aus anderen medizinischen Gründen sehr oft in Anspruch?Dann ist unser Angebot genau das Richtige für Sie! Der Tarif „MehrZahnvorsorge“ erstattet Ihnen die Kosten der professionellen Zahnreinigung unbegrenzt in Häufigkeit und Rechnungshöhe. Selbst wenn Sie z. B. 4mal jährlich die professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen, erhalten Sie 100% der Kosten erstattet!
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keyboard_arrow_down 11. Wer kann diesen Tarif abschließen?Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
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