4. Die Zahnstaffel-Falle beim Anbieterwechsel
Zahnzusatzversicherungen haben in der Regel keine allgemeine Wartezeit. Das eigentliche Risiko beim Wechsel ist die Zahnstaffel: Sie begrenzt in den ersten Versicherungsjahren die maximale Erstattungssumme und startet beim neuen Anbieter komplett von vorn. Wer beim bisherigen Versicherer bereits unbegrenzte Erstattung erreicht hat, steht nach dem Wechsel wieder bei niedrigen Jahresgrenzen.
Was die Zahnzusatzversicherung im neuen Tarif insgesamt leistet und worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten, erklärt unser Ratgeber
Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? Leistungen, Erstattung & Abrechnung
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Rechenbeispiel: Bestandskunde gegen Wechsler
Ein konkretes Beispiel zeigt den Unterschied. Eine Zahnkrone kostet zwischen 800 und 1.500 Euro. Angenommen, die Behandlung kostet 1.500 Euro und der Tarif erstattet 90 Prozent, also 1.350 Euro. Ein Bestandskunde im 4. Versicherungsjahr hat bei vielen Tarifen bereits eine unbegrenzte Zahnstaffel und bekommt die vollen 1.350 Euro erstattet. Ein Wechsler im 1. Jahr hat dagegen nur 1.000 Euro Zahnstaffel-Limit. Er erhält maximal 1.000 Euro und bleibt auf 350 Euro mehr Eigenanteil sitzen.
Die folgende Tabelle zeigt die Zahnstaffel-Grenzen ausgewählter Tarife im Vergleich.
Die Concordia und die UKV bieten höhere Jahresgrenzen im ersten Jahr als viele Basis-Tarife. Wer mit einem größeren Behandlungsbedarf rechnet, profitiert von einer großzügigeren Staffel.
Ausnahmen: Wechseltarife mit Vorversicherungsanrechnung
Nicht bei jedem Wechsel startet die Zahnstaffel bei Null. Einige Versicherer bieten Wechseltarife an, die die Vorversicherungszeit ganz oder teilweise anrechnen. Der Münchener Verein ist dafür bekannt, die Bayerische rechnet ab 48 Monaten Vorversicherung an und die Barmenia bereits ab 6 Monaten. Beim internen Tarifwechsel, also beim Wechsel innerhalb desselben Versicherers, wird die Zahnstaffel in der Regel auf die bisherige Versicherungszeit angerechnet.
Die goldene Regel lautet deshalb: Erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. So bleibt durchgehend Versicherungsschutz bestehen, und die Zahnstaffel im neuen Tarif beginnt bereits zu laufen.
Quellen:
KZBV